Wenn Sie bei uns einen Sanitätsdienst anfordern möchten, können Sie dies direkt online auf unserer Webseite tun oder per Post:

Online-Formular

Druck-Formular mit Konditionen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB Sanitätswachdienste finden Sie hier.

DRK Ortsvereine sind nicht verpflichtet, Sanitätswachdienste bei Veranstaltungen zu übernehmen (auch dann nicht, wenn behördliche Auflagen bestehen).
Es handelt sich immer um privatrechtliche Verträge und Dienstleistungen.

Die Sanitätsdienstanforderung muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht sein!

Bitte beachten Sie, dass wir satzungsgemäß nur Sanitätsdienste in unserem Zuständigkeitsbereich übernehmen können. Für Sanitätsdienste außerhalb der Gemarkungen der Gemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern wenden Sie sich bitte an den zuständigen DRK Orts- oder Kreisverband.

Besetzung

Minimal besetzen wir einen Sanitätsdienst mit 2 Sanitätshelfern und folgender Grundausstattung:

  • Notfallkoffer od. Rucksack nach DIN 13155
  • Sauerstoffbehandlungsgerät
  • AED-Gerät (automatischer externer Defibrillator)
  • Mobiltelefon oder Funk zur Leitstelle

Die Anzahl der eingesetzten Helfer und Fahrzeuge wird nach den Vorgaben des DRK Landesverbandes Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Gefahrenanalyse berechnet (Maurer-Algorithmus nach Dipl.-Ing. Klaus Maurer).

Der DRK Ortsverein Augst führt aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen keine Sanitätsdienste unterhalb dieser Mindeststandards durch.

Kosten

Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben müssen die Rotkreuzverbände erhebliche finanzielle Investitionen tätigen. Diese sowohl im Bereich der materiellen Vorhaltungen und Pflege der Ausstattung, Einsatzbekleidung, sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Einsatzkräfte.
Darüber hinaus stellen die Helferinnen und Helfer ihre Zeit, ihr Können und Wissen durch das persönliche ehrenamtliche Engagement, der Einsatzbereitschaft und der freiwilligen Präsenz in den Dienst der guten Sache. Dass sie dieses unentgeltlich tun, ergibt sich für das Rote Kreuz aufgrund seines Selbstverständnisses. Deshalb erhält ein Ehrenamtlicher generell keine Bezahlung. Ehrenamtlichen darf aber durch ihre Tätigkeit kein finanzieller Nachteil entstehen. Daher dürfen maximal 2,80€/Stunde an die Einsatzkräfte zur pauschalen Abdeckung der Kosten (Reinigung, Verpflegung, Fahrtkosten, priv. Mobiltelefon usw.) weitergeleitet werden. Unsere Helfer nehmen diese Regelung allerdings nur in Ausnahmefällen in Anspruch.

Vor diesem Hintergrund können die DRK-Verbände nicht mehr auf den Ersatz oder zumindest Teilersatz der Selbstkosten bei freiwilligen Hilfeleistungen und Wachdiensten verzichten.

Eine kostenfreie Übernahme der Betreuung von Veranstaltungen ist uns daher leider nicht möglich.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.