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News Archiv 2017

22.08.2017


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Da unser neuer Rettungswagen 4,6 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, somit über 3,5 Tonnen, darf er mit einer "normalen" Fahrerlaubnis Klasse B (PKW bis 3,49t) nicht mehr gefahren werden.
Es ist entweder ein alter Führerschein Klasse "3" (bis 7,5 t; Züge mit max. 3 Achsen bis 12 t) oder Kl. "2" (LKW bis 40 t) bzw. Kl. "C1" (bis 7,5 t) oder Kl. "C" (LKW bis 40t) erforderlich.
Seit dem Wegfall der Wehrpflicht und der Führerscheinreform 1998 haben alle ehrenamtlichen Hilfsorganisationen und Feuerwehren dieses Problem:
es fehlen Fahrer mit LKW-Führerschein für Einsatzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und LKW.

Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines so genannten "Feuerwehrführerscheines" geschaffen.
In Rheinland Pfalz geregelt in der "Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz - FbLVO -)".

Hier können Angehörige der entsprechenden Dienste wie Feuerwehren und anerkannte Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (Rettungsdienste) eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t unter folgenden Voraussetzungen erwerben:
- Bewerber muss min. 20 Jahre alt sein
- mindestens 2 Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein
- maximal 3 Punkt im Zentralregister des KBA in Flensburg haben
- keine Einträge im Führungszeugnis
- eine theoretische (1x 45 min.) und praktische Einweisungsfahrten von mindestens 3 x 90 Minuten absolvieren
- eine Prüfungsfahrt von 1 Stunde erfolgreich absolvieren.

Für die Einweisungs- und Prüfungsfahrten werden von der zuständigen Behörde (bei uns die Kreisverwaltung / der Landrat) geeignete Mitglieder der Organisationen ernannt, die ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C
- maximal 2 Punkte in Zentralregister des KBA in Flensburg
- keine Einträge im Führungszeugnis

Aus unserem Ortsverein wurde unser Bereitschaftsleiter vom Landrat zur " einweisungs- und prüfungsberechtigten Person" bestellt.

Nachdem in den letzten Wochen die ersten beiden Helfer die vorgeschriebenen Einweisungsfahrten auf verschiedenen Einsatzfahrzeugen und Zügen (u.a. auf dem 7,49 t "Gerätewagen San" in Wirges) absolviert haben, konnten am Sonntag die Prüfungsfahrten (selbstverständlich von einer anderen prüfungsberechtigten Person) abgenommen werden.
Heute stellt die Kreisverwaltung die ersten beiden "Feuerwehr-Führerscheine" für das DRK im Westerwaldkreis aus; beide Helfer aus dem Ortsverein Augst.
Damit haben wir jetzt bereits 6 Fahrer für unseren neuen Rettungswagen; weitere folgen in dn nächsten Wochen/Monaten. Die Einweisungen laufen ...

Kontakt



Unterkunft:
Augst Halle
Westerwaldstraße
56335 Neuhäusel

Postanschrift:
DRK Ortsverein Augst e.V.
Triftstraße 6
56337 Eitelborn

Telefon:  02620 - 95 19 433
Telefax:  02620 - 95 19 434
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